In der aktuellen Ausgabe der ARD (6917/4/2024) behandelt Philipp Bertsch die neue Regelung zur Tragung von Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten in § 11b AVRAG sowie ihr Verhältnis zum Ausbildungskostenrückersatz. Die Neuregelung ist für Unternehmen von hoher praktischer Bedeutung, insbesondere wenn für ihre Arbeitnehmer berufsrechtliche oder kollektivvertragliche Regelungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung bestehen.