In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS 2024, 228) setzt Philipp Bertsch sich mit dem Aufwandersatz im Homeoffice auseinander und bespricht eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (9 ObA 31/23h), die für einiges Aufsehen gesorgt hat. In der Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof einer Arbeitnehmerin, die auf Weisung ihres Arbeitgebers dauerhaft im Homeoffice arbeitete und keinen Arbeitsplatz im Betrieb mehr hatte, Aufwandersatz für anteilige Miete und Betriebskosten ihrer Wohnung zugesprochen.