Dr. Helmut Engelbrecht und Dr. Philipp Bertsch vertieften mit den Teilnehmer:innen die wichtigsten Aspekte des neuen Telearbeitsgesetzes, das mit 1. Januar 2025 in Kraft trat. Es wurden die mit der Novelle verbundenen Änderungen im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und im Einkommensteuergesetz zum Homeoffice beleuchtet und der damit verbundene Handlungsbedarf für die Arbeitgeber:innen erklärt. Ein besonderer Schwerpunkt war die Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zum Homeoffice und ihre Bedeutung für die Praxis.