Arbeitsrecht für Arbeitgeber:innen

Wir beraten Arbeitgeber:innen umfassend in allen Bereichen des Arbeitsvertragsrechts. Dazu gehört die massgeschneiderte Arbeitsvertragsgestaltung im Bereich der vertraglichen Entgeltgestaltung und der Etablierung und Regelung von Anreizsystemen (wie Prämien-, Bonus- und Beteiligungsmodellen). Die Gestaltung von All-in-Klauseln und Pauschalen sowie die Regelung von Ausbildungskosten, Befristungen und Kündigungsregelungen nach dem betrieblichen Bedarf ist wesentlicher Teil unseres Vertragsportfolios.

 

Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht eine zielgerichtete dynamische Gestaltung von Arbeitsbedingungen, auf die bei organisatorischen Änderungen zurückgegriffen werden kann, wenn etwa Versetzungen oder sonstige Änderungen von Arbeitsbedingungen notwendig werden.

 

Wir beschränken uns nicht auf nationale Sachverhalte, sondern beraten auch im Arbeitsrecht mit Auslandsbezug, zB bei Homeoffice (Telearbeit, Remote Work) im Ausland, im Bereich der grenzüberschreitenden Entsendung und Arbeitskräfteüberlassung sowie bei Betriebsübergängen oder Ausgliederungen von Betrieben und Betriebsteilen im In- und Ausland.

 

Wir klären Rechtsfragen zu Mutterschutz, Karenz und Elternteilzeit und vertreten in Rechtsstreitigkeiten, wenn die Arbeitsbedingungen von geschützten Arbeitnehmer:innen geändert oder Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden müssen.

 

Im Bereich des Urlaubsrechts erarbeiten wir Modelle, die einen regelmäßigen Urlaubsverbrauch fördern bzw einen arbeitgeber:innenseitig gewünschten Urlaubsabbau unterstützen. Wir beraten bei einer gewünschten Umstellung des Urlaubsjahrs vom Arbeits- auf das Kalenderjahr.

 

Im Bereich des Arbeitnehmerschutzes beraten wir präventiv und vertreten vor Gerichten und Behörden.

 

Im Arbeitszeitrecht steht die Erarbeitung von Arbeitszeitmodellen nach den individuellen Bedürfnissen unserer Mandant:innen im Vordergrund. Wir nutzen das gesamte Spektrum an gesetzlichen und kollektivvertraglichen Flexibilisierungsmöglichkeiten bei Bedarf zur Ermöglichung von Wochenendarbeit oder zuschlagsfreier Abgeltung von Arbeitszeit im Rahmen von Gleitzeitmodellen oder anderen Durchrechnungsmodellen. Wir beraten im Zusammenhang mit Arbeits- und Rufbereitschaft und Dienstreisen.

 

Weiters unterstützen wir bei Verhandlungen mit Sozialpartnern und Betriebsräten und stehen für die Gestaltung bzw für die Überprüfung bereits bestehender Betriebsvereinbarungen zur Verfügung.

 

Wir vertreten die Interessen von Arbeitgeber:innen, wenn es zur Errichtung einer Belegschaftsvertretung (Betriebsrat, Zentralbetriebsrat, Konzernvertretung) kommt oder unsere Beiziehung zu Kollektivvertragsverhandlungen gewünscht ist. Nicht minder bedeutsam ist die fundierte Beratung zur richtigen Anwendung von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen im Arbeitsalltag sowie die gerichtliche Vertretung beider Auslegung strittiger Regelungen in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

 

Auf ebenfalls langjährige Praxis können wir im Betriebspensions- und Pensionskassenrecht zurückblicken, wobei wir auch in diesem Bereich sowohl mit der Gestaltung betrieblicher Pensionssysteme als auch mit der gerichtlichen Vertretung und Rechtsdurchsetzung der Arbeitgeber:innen befasst sind, wenn diese mit Forderungen von Pensionist:innen und Arbeitnehmer:innen konfrontiert sind.

 

Wir beraten bei Gründung von Gesellschaften, Verlegung oder Schließung von Betrieben, Umstrukturierungen, Ausgliederungen, grenzüberschreitenden Betriebsübergängen und sonstigen Betriebsänderungen. Auch bei Begleitmaßnahmen zu notwendigen Einsparungen können wir rasch mit unserer lebenserfahrenen, selbstbewussten und umsetzungsorientierten Expertise zur Seite stehen, etwa bei Gestaltung und Verhandlung von Sozialplänen, der Rücknahme von Betriebsübungen und Änderungen von unternehmensinternen Entgeltschemata oder betrieblichen Sozialleistungen.

  

Erhebliche Herausforderungen für Arbeitgeber:innen kann das Gleichbehandlungsrecht bereithalten. In Fällen von Mobbing, sexueller Belästigung oder Altersdiskriminierung übernehmen wir die Beratung von Arbeitgeber:innen zB beim Ergreifen notwendiger Abhilfemaßnahmen und die Vertretung vor der Gleichbehandlungskommission und dem Arbeits- und Sozialgericht. Mit unserer fundierten Beratung bei der diskriminierungsfreien Gestaltung von Arbeitsbedingungen in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen beugen wir Rechtsstreitigkeiten bestmöglich vor.

 

Um oft ungeplante kostspielige Folgen einer Kündigung oder Entlassung zu vermeiden, erarbeiten wir für Arbeitgeber:innen maßgeschneiderte Strategien zur rechtssicheren Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Selbstverständlich übernehmen wir auch die gerichtliche Vertretung, wenn sich Gerichtsstreitigkeiten aufgrund eines von Arbeitnehmer:innen geltend gemachten (allgemeinen oder besonderen) Kündigungsschutzes nicht vermeiden ließen, mit großem Engagement und hoher Erfolgsrate.