Das öffentliche Dienstrecht unterscheidet sich vom (privatrechtlichen) Arbeitsrecht durch zahlreiche Besonderheiten, die nicht nur von der historisch gewachsenen und von besonderen Verantwortlichkeiten gekennzeichneten Rechtstellung der Beamten und Vertragsbediensteten herrühren, sondern auch bundesländerspezifische Unterschiede aufweisen. In diesem weiten Feld konnten wir uns in langjähriger, vielfältiger Erfahrung eine Expertise erarbeiten.
Wir beraten und vertreten nicht nur Gebietskörperschaften, sondern auch staatsnahe Unternehmen und Einrichtungen, sei es Körperschaften öffentlichen Rechts, sei es in privatrechtlichen Formen agierende Rechtsträger (zB Gesellschaften mitbeschränkter Haftung - GmbH). Hierbei sind wir gewohnt, Spezialfragen zugesetzlichen Sonderbestimmungen oder (häufig als sogenannte Vertragsschablonen in Geltung stehende) Dienst- und Pensionsordnungen klar und rechtssicher zu beantworten sowie praktisch umsetzbare Empfehlungen zu geben.
Einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt ergeben dabei die Ausgliederung und Privatisierung öffentlicher Unternehmen betreffende Rechtsfragen. Dabei begleiten wir den Ausgliederungsvorgang als solchen, indem wir unsere Expertise beratend, bis hin zum Verfassen von Vorlagen für Gesetzesentwürfe oder Gemeinderatsbeschlüsse zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus stehen wir den ausgegliederten Unternehmen weiterhin in allen auftretenden speziellen dienstrechtlichen Fragen zur Verfügung. Diese gestalten sich aufgrund der Gemengenlage zwischen öffentlichem und privatem Dienstrecht höchst vielfältig, zB Interpretation des einer Ausgliederung zugrundeliegenden Sondergesetzes (Ausgliederungsgesetz), Fragender Personalüberleitung (Rechtswahrungsklauseln, Nebeneinander laufen von öffentlichem und privatem Dienstrecht usw), des Personalvertretungsrechts sowie im Zusammenhang mit Dienstordnungen und Entgeltregelungen (fraglich ist hier mitunter deren Weitergeltung nach der Ausgliederung sowie Änderungsmöglichkeiten, etwa auch im Hinblick auf Betriebsübungen).