Arbeitsstrafrecht für Unternehmen und Beschuldigte

Arbeitsstrafrecht kann insbesondere im Bereich der Arbeitszeit und des Arbeitnehmerschutzes (Arbeitsschutzes) ein Thema werden, da diese – oft sehr komplexen Materien – Gesetzesverstöße (auch) mit sehr erheblichen Verwaltungsstrafen belegt werden.

 

Besonders streng sanktioniert und kontrolliert werden Übertretungen bei Vorwürfen des Lohn- und Sozialdumpings. Nicht allen Arbeitgeber:innen ist bekannt, dass dabei nicht nur die Entlohnung ausländischer Arbeitskräfte erfasst ist, sondern auch inländische Arbeitsverhältnisse den kollektivvertraglichen Vorgaben entsprechend abzurechnen und zu entlohnen sind, anderenfalls empfindliche Strafen drohen können. Einstufungsmängel und Fehler bei der Anrechnung von Vordienstzeiten werden auch arbeitsstrafrechtlich verfolgt. Zur Risikominimierung zugunsten unserer Mandant:innen überprüfen wir gerne und präzise, ob die kollektivvertragliche Entlohnung und Einstufung der Arbeitnehmer:inneninnerbetrieblich richtig vorgenommen wurde. Oft wird übersehen, dass auch die unrichtige rechtliche Anwendung von Arbeitszeitmodellen zu Lohn- und Sozialdumping führen kann.

 

Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Melde- und Beitragsvorschriften können ebenfalls verwaltungsstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen und erhebliche Schwierigkeiten bereiten, besonders wenn, wie nicht selten der Fall, eine Mehrzahl von Arbeitnehmer:innen – etwa von einer möglicherweise unzutreffenden Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen – betroffen ist.

 

In diesen und anderen Angelegenheiten des Arbeitsstrafrechts stehen wir unseren Mandant:innen laufend beratend zur Seite, begleiten sie bei Verhandlungen mit Arbeitsinspektoraten, Sozialversicherungsträgern oder sonstigen zuständigen Institutionen und Behörden und übernehmen, falls erforderlich, die Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren.

 

Die Errichtung von Hinweisgeber:innensystemen dient nicht nur der unternehmensinternen Aufdeckung von Pflicht- und Strafrechtsverstößen, sondern insbesondere auch der Prävention und Verhinderung solcher Verstöße. Wir unterstützen unsere Mandant:innen auch in diesem Bereich mit unserer fundierten Expertise.