Infolge der seit 2018 europaweit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Bedarf an datenschutzrechtlicher Beratung in den letzten Jahren massiv gestiegen. Hier bieten wir insbesondere die Erstellung von Richtlinien, Zustimmungserklärungen und anderen datenschutzrechtlichen Dokumenten sowie die Vertretung vor Behörden (Datenschutzbehörde) und Gerichten an. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei dem Beschäftigtendatenschutz.
Ein heikles Feld stellt etwa die Datenübermittlung im (internationalen) Konzern dar, die insbesondere im Kontext der häufigen konzernweiten Personalverwaltung ein Thema sein kann. Weiters können im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes Betriebsratsbefugnisse zu beachten und insbesondere Betriebsvereinbarungen notwendig werden. Profiling und überhaupt die automatische Entscheidungsfindung mittels Algorithmen kann beim Recruiting oder der Bewertung von Arbeitsleistungen eine Rolle spielen. Auch die Fragen, ob das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten und/oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung benötigt oder wie mit Betroffenenrechten umzugehen ist, wie etwa mit dem Informationsrecht im Zusammenhang mit Einwilligungserklärung oder „data breach“, ist von praktischer Relevanz.
Es ist uns ein Anliegen, unseren Mandant:innen in diesem zukunftsorientierten, aber schwer zu überblickenden Bereich klare und praktisch umsetzbare Lösungen anzubieten.