Sozialversicherungsrecht für Arbeitgeber:innen

Ende der 1990er Jahre hat der österreichische Gesetzgeber durch Einführung der „neuen Selbstständigkeit“die bisherige sozialversicherungsrechtliche Erfassung von unselbstständigen Arbeitnehmer:innen einerseits und (gewerbetreibenden) Selbstständigen andererseits maßgebend verändert. Unsere Kanzlei setzt sich seit ihrer Gründung immer wieder intensiv mit den Rechtsfragen der sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung und der Gestaltung von Vertragsverhältnissen im Grenzbereich zwischen Arbeitsvertrag (Dienstvertrag), freiem Dienstvertrag und Werkvertrag auseinander und verfolgt die Entwicklung von Rechtsprechung und Literatur auf diesem wichtigen Gebiet von Anfang an.

 

Abgrenzungsfragen können daher von uns ebenso rasch wie profund geklärt sowie praxisgerechte Gestaltungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Diese Fragestellung betrifft etwa die Rechtsverhältnisse von Subunternehmer:innen, Praktikant:innen, ausgegliederten Solo-Selbstständigen, Vortragenden oder Plattformarbeiter:innen (Crowd Work, Clickwork).

 

Ebenso können Beanstandungen durch Behörden und Sozialversicherungsträger bei bereits – mitunter durch lange Jahre – bestehenden Rechtsverhältnissen auftauchen und zu nachträglichen Umqualifizierungen führen. Dies ist infolge von Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sowie möglichen Verwaltungsstrafen mit empfindlichen Kostenfolgen für das Unternehmen verbunden – vor allem wenn eine größere Anzahl von Vertragspartner:innen des Unternehmens betroffen ist. Hier begleiten wir unsere Mandant:innen mit unserer Expertise durch das (von den Sozialversicherungsträgern ÖGK und SVS durchgeführte) sozialversicherungsrechtliche Zuordnungsverfahren sowie in den dazu oft parallel von betroffenen Arbeitnehmer:innen eingeleiteten Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten bzw. vor Berufungsgerichten bis zum Obersten Gerichtshof. Wenn bei GPLA-Prüfungen Forderungen gegenüber den Arbeitgeber:innen geltend gemacht werden, begleiten wir von der ersten Stunde an und versuchen das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandant:innen zu erzielen.

 

Auch in anderen Fragen zu den sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragspflichten stehen wir unseren Mandant:innen mit unserer Expertise zur Seite. Ob ein Arbeitgeber seinen Meldepflichten nachgekommen ist und Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge in der richtigen Höhe abgeführt hat, kann im (von der Finanzverwaltung und dem Krankenversicherungsträger ÖGK oder BVAEB durchgeführten) Verfahren der gemeinsamen Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen überprüft werden (GPLB, früher GPLA oder PLAB genannt). Dabei kann unsere qualifizierte Beratung und Vertretung ebenfalls vor unangenehmen Kostenfolgenschützen und zu einem raschen, erfolgreichen Abschluss beitragen.